IPSO MOB ist mobil betreutes Einzelwohnen für Junge Menschen ab 16 Jahren. Das Angebot ist aufgrund seiner Struktur und Leistungsmerkmale auch für die besonderen Anliegen von unbegleiteten minderjährigen Ausländern UMA geeignet. IPSO Jugendhilfe verfügt gem. Betriebserlaubnis über insgesamt 30 Plätze in der Mobilen Einzelbetreuung IPSO MOB – Betreutes Einzelwohnen für Jugendliche in einer eigenen Wohnung. Die einzelnen IPSO MOB arbeiten pädagogisch – inhaltlich auf Grundlage dieser Leistungsbeschreibung. Alle Plätze sind standortneutral und können zeitnah in den Sozialräumen installiert werden.

Standorte

Standorte im Bereich Stadt und LK Peine – Landkreis Hildesheim – Region Hannover – Stadt Salzgitter – Stadt und Landkreis Celle:

Sozialraumorienttiert befinden sich die IPSO MOB in Form von 12 flexiblen Plätzen innerhalb oben genannten Städte und Landkreise. Die Standorte werden dem Landesamt regelmässig aktualisiert gemeldet.

Rechtsgrundlage für die Aufnahme

nach SGB VIII
§ 27 i.V.m. § 34 SGB VIII
alternativ
§ 41 i.V.m. § 34 SGB VIII

Zielgruppe

IPSO Mob nimmt Jugendliche ab 16 Jahren in das Einzelwohnen auf, die aufgrund vielfältiger Situationen verselbstständigt werden sollen.

  • Verselbstständigung als Ergebnis der Hilfeplanung
  • Verselbstständigung als Ergebnis von UMA-Clearings und der Hilfeplanung
  • Rückführung aus stationärer Einrichtung in ein niederschwelliges Setting
  • Entlastung einer schwierigen Familienkonstellation durch Entzerrung
  • Besondere kurzfristige Form der Krisenintervention. (z.B. auch für UMA)

Aufgenommen werden in den einzelnen Plätzen der MOB je max. – 1 bis 3 – Jugendliche beiderlei Geschlechts, die das 16. Lebensjahr vollendet haben oder in Ausnahmefällen kurz davor stehen. (z.B. 15 jährige UMA in Schicksalsgemeinschaft). Aufgenommen in diese Maßnahme der Verselbstständigung werden diese Jugendlichen nur dann, wenn zudem eine ausdrückliche Genehmigung der personensorgeberechtigten Personen vorliegt. Die Förderung in IPSO MOB ist geschlechtsunabhängig, es werden junge Menschen beiderlei Geschlechts ab 16 Jahren aufgenommen. Das Angebot kann eher dann genutzt werden, um eine geplante und bestimmte Linie der Hilfeplanung zu verfolgen; das System ist ebenfalls in der Lage Krisenintervention zu leisten. Es wird davon ausgegangen, dass vor Allem die Jugendlichen die Maßnahme wollen und aktiv an ihr mitarbeiten. Dieses wird im Rahmen einer gesonderten Vereinbarung mit den Personensorgeberechtigten und den betroffenen Jugendlichen dokumentiert und festgelegt. Zudem ist ein dies unterstützender, gemeinsamer Ablaufkatalog bindend, der in der alltäglichen pädagogischen Praxis vollzogen wird.

Bei latenter Suizidgefährdung bei Jugendlichen zur Aufnahme ist diese Maßnahme aufgrund der hohen Anforderungen an Verlässlichkeit und Mitarbeit für ungeeignet. Bei Jugendlichen mit regelmäßigen Drogengebrauch, Sucht und psychischen Krankheiten wird im Vorfeld die Anschlussfähigkeit an diese stationäre, niedrig-schwellige Maßnahme geprüft. Hier ist eher davon auszugehen, dass die Hilfe ungeeignet ist. In Ausnahmefällen verpflichten sich Klienten/ Personensorgeberechtigten regelmäßigen Drogentests – / screenings zuzustimmen.

Ziele

IPSO MOB ist eine Verselbstständigungswohnform in einer Einzelwohnung oder Wohnungen mit je einem Platz bis drei Plätze für eine Jugendliche oder einen Jugendlichen. Vom System her sind die Wohnungen generell von IPSO Jugendhilfe angemietet; die Plätze können im Anschluss an das Betreuungsverhältnis beim Vorliegen der Voraussetzungen an die BewohnerIn übergeben werden. Das Leben und die Betreuung in der betreuten Wohnform ist an an einen festen Ablaufkatalog gekoppelt unter dessen Hilfe der Jugendliche aktiv in die Verselbstständigung geführt wird. Ziel der Maßnahme ist die Selbstständigkeit und Vorbereitung auf das Leben in der eigenen Wohnung.