Sozialpädagogische Familienhilfe

klassisch-3Die wirkungsorientierte SPFH (SGB VIII §31) ist eine Hilfe, die das ganze Familiensystem mit einbezieht, aktiviert und unterstützt. Hauptarbeitsaufträge für diese Hilfeform sind u.a.:

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Erziehungsbeistandschaft

klassisch-1Die Erziehungsbeistandschaft (SGB VIII §30, kurz EZB) ist eine Hilfe, die direkt an den Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen im Alter von 6-17 Jahren ansetzt. Diese Hilfeform bietet dieser Zielgruppe Unterstützung, um eine gesunde Entwicklung des Individuums möglich zu machen.

Weiterlesen: Erziehungsbeistandschaft – § 30, kurz EZB

Ambulante Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene §35a

klassisch-5Diese Eingliederungshilfen werden analog zu den Hilfen § 27 ff. lebenswelt-, ressourcen- und lösungsorientiert sowie systemisch ausgerichtet und ambulant angeboten. Hierbei wird das inhaltliche Vorgehen den jeweiligen Beeinträchtigungen, die das Störungs- oder Krankheitsbild mit sich bringen, angepasst und entsprechend in die Hilfeplanziele integriert.

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Hilfe für junge Volljährige – § 41

klassisch-7Das Ziel der Hilfe lautet hier Verselbständigung, die Hinführung zum eigenständigen Leben. Die Hilfe nach § 41 setzt sich aufgrund des Alters der Klienten vorrangig aus den Bereichen Wohnen und Arbeit zusammen: Bei diesem Schwerpunkt arbeiten wir eng mit den Kommunen für Arbeit und anderen Fachdiensten zusammen. Ansonsten gelten alle schon genannten aufgeführten Leistungen, Ziele, Methoden und den zu überprüfenden Risikofaktoren.

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