Die Erziehungsbeistandschaft (SGB VIII §30, kurz EZB) ist eine Hilfe, die direkt an den Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen im Alter von 6-17 Jahren ansetzt. Diese Hilfeform bietet dieser Zielgruppe Unterstützung, um eine gesunde Entwicklung des Individuums möglich zu machen.
Das Ziel ist, den jungen Menschen so zu betreuen, dass er/sie nach einer gewissen Zeitspanne selbst in der lage ist, seinen/ihren Alltag konstruktiv und selbstverantwortlich zu bewältigen und zu gestalten. Auch bei dieser Hilfeform beziehen wir die Arbeit mit den Eltern kontinuierlich mit ein, um die Erziehungsfähigkeit der Eltern nach Bedarf zu verbessern.
Die individuellen Ziele werden mit dem Klienten während der Hilfeplanerstellung erarbeitet.
Die Hilfeleistung bezieht sich insbesondere auf:
- die innerfamiliäre Beziehung und das Erziehungsverhalten in der Familie
- schulische Probleme des Kindes
- schulische und berufliche Probleme des Jugendlichen
- Probleme des Kindes/Jugendlichen im Bereich seiner sozialen Beziehungen und Orientierungen /Freizeitverhalten, Freundeskreis…).
Der Zeitliche Rahmen wird von IPSO auf maximal ein Jahr festgesetzt, nur in zu verhandelnden Ausnahmefällen wird eine Verlängerungszeitspanne festgesetzt. Ziel hierbei ist, dem Klienten ein deutliches Signal hinsichtlich der Motivation des Auftrags zu senden.