klassisch-7Das Ziel der Hilfe lautet hier Verselbständigung, die Hinführung zum eigenständigen Leben. Die Hilfe nach § 41 setzt sich aufgrund des Alters der Klienten vorrangig aus den Bereichen Wohnen und Arbeit zusammen: Bei diesem Schwerpunkt arbeiten wir eng mit den Kommungen für Arbeit und anderen Fachdiensten zusammen. Ansonsten gelten alle schon genannten aufgeführten Leistungen, Ziele, Methoden und den zu überprüfenden Risikofaktoren.

 

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